DSGVO

Aufgrund der ab 25.05.2018 verpflichtend anzuwendenden neuen einheitlichen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben sich für Unternehmen umfassende Anpassungsnotwendigkeiten.

Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten und sie ermöglicht den Betroffenen eine verbesserte Kontrolle über die eigenen Daten, die von Unternehmen verarbeitet werden.

Zu beachten ist dies vor allem bei regelmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten, und zwar unabhängig davon ob die Tätigkeit automatisiert vorgenommen wird oder nicht.

Unter Verarbeitung fallen Ermitteln, Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen, Verändern, Verknüpfen, Vervielfältigen, Abfragen, Ausgeben, Benutzen, Überlassen, Sperren, Löschen, Vernichten oder jede andere Art der Verarbeitung von Daten sowie das Übermitteln und Verwenden.

Die Verordnung definiert eine Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen, dass über die getroffenen Maßnahmen auf Anfrage der Aufsichtsbehörde jederzeit Bericht zu erstatten ist.

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